Heizkostenabrechnung

Ablesen & Abrechnen – effizient, digital und rechtssicher

Eine korrekte Heizkostenabrechnung ist Pflicht – und mit den Mess-Profis gleichzeitig eine echte Entlastung. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess: von der Ablesung über das Datenmanagement bis zur fristgerechten Abrechnung. Digital, transparent und zuverlässig. Dank moderner Funktechnik erfolgt die Ablesung ohne Wohnungszutritt. Ihre Heizkostenabrechnung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage aller abrechnungsrelevanten Daten – geprüft, verständlich und rechtssicher.

Übersicht

Unser Service

Digitale Heizkostenabrechnung

Unsere Heizkostenabrechnung basiert auf einem vollständig digitalen Ableseprozess. Verbrauchsdaten werden per Funk erfasst – ganz ohne Terminchaos oder Zutritt zu den Wohnungen.

Minimaler Aufwand für Sie

Wir koordinieren Ablesung, Datenprüfung und Abrechnungserstellung. Sie sparen Zeit, reduzieren Rückfragen und profitieren von klar strukturierten Abrechnungsergebnissen.

Schnell & zuverlässig

Nach vollständiger Datenübermittlung erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung zügig und mit höchster Sorgfalt – transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform.

Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

Rechtssichere Heizkostenabrechnung

Sie erhalten geprüfte und korrekte Heizkostenabrechnungen gemäß aktueller gesetzlicher Vorgaben. Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen sorgen für maximale Sicherheit und Akzeptanz bei Mietern.

Digitale Prozesse & volle Transparenz

Über unser Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Verbrauchs- und Abrechnungsdaten. Schnittstellen zu gängigen Verwaltersoftwares ermöglichen eine nahtlose Integration.

Persönlicher Service

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Abrechnungsprozess. Unser qualifiziertes Serviceteam steht Ihnen bei Fragen jederzeit kompetent zur Seite.

Video

Ganzheitliche Unterstützung für Hausverwaltungen

FAQ

Heizkostenabrechnung

Nein. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist zur korrekten Ermittlung auf die Angaben einer kompletten Abrechnungsperiode samt Verbräuchen angewiesen. Werden hier Verbräuche separat abgerechnet, kommt die Gesamtabrechnung ins Ungleichgewicht.

Ja. Liegt keine verwertbare Zwischenablesung vor, werden die Anteile Heizung nach Gradtagen, für Warmwasser nach Tagen errechnet, entsprechend der vom Auftraggeber angegebenen Nutzungszeit.

Als Mieter erhalten Sie ausschließlich von der Hausverwaltung oder dem Eigentümer ihre Abrechnung.

Die Heizkostenverordnung legt in § 7 Abs. 2 im Einzelnen fest, welche Kosten umlagefähig sind. Diese sind beispielsweise die Wartungskosten der Heizanlage, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, die Kosten der Reinigung der Heizanlage und des Heizungskellers, die Kosten der Abgasmessung sowie der Betriebsstrom der Heizungsanlage. Des Weiteren die Miet- und Garantiewartungskosten der Messgeräte und die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch die Mess-Profis.

Eine Verbrauchsschätzung erfolgt, wenn ein Zähler keine oder unvollständige Werte liefert. Gründe können bspw. Funkstörungen, defekte Geräte oder abgelaufene Eichfristen sein. Sobald der Zähler wieder Daten liefert oder ausgetauscht wurde, passen wir die Abrechnung bei Bedarf an.

Aus Datenschutzgründen dürfen wir nur Auskünfte und Daten an unsere Vertragspartner weitergeben werden. Diese sind die Hausverwaltungen und Eigentümer kompletter Liegenschaften.

Als Wohnungsnutzer ist die Hausverwaltung oder der Eigentümer der Liegenschaft Ihr Ansprechpartner.

Sie sind Eigentümer einer WEG oder Wohnungsnutzer?
Grundsätzlich wird nach Ablauf der vorgegebenen Abrechnungsperiode die Abrechnung erstellt und an die beauftragte Hausverwaltung, bzw. den Gebäudeeigentümer versendet. Sie erhalten die Abrechnung nach Ende der Abrechnungsperiode innerhalb von 12 Monaten.

Sie sind Hausverwalter bzw. beauftragender Gebäudeeigentümer?
Dann erhalten Sie ihre Abrechnung in der Regel innerhalb von 10 Werktage nach Vorlage aller Daten. 

Schwankungen im Verbrauch können verschiedene Ursachen haben, z. B. geändertes Nutzungsverhalten, längere Abwesenheiten, zusätzlicher Wasserverbrauch oder technische Besonderheiten der Messgeräte. Wenn Sie einen ungewöhnlich hohen oder niedrigen Verbrauch feststellen, prüfen wir dies gern gemeinsam mit Ihnen. Bitte teilen Sie uns eventuelle Änderungen in der Nutzung oder Leerstände mit.

Wenn eine Wohnung oder Gewerbeeinheit zeitweise leer stand, beeinflusst dies die Abrechnung. Ein leerstehender Bereich verbraucht z. B. weniger Warmwasser oder gar keine Heizkosten. Bitte teilen Sie uns Leerstände zeitnah mit, damit die Abrechnung korrekt erstellt werden kann.

Je nach Anlagentyp werden Heizkosten über Wärmezähler, Heizkostenverteiler oder Verbrauchsschätzungen anhand der Heizflächen berechnet. Die Verteilung erfolgt gemäß der Heizkostenverordnung.

  • Stichtagsdifferenzen: Die Ablesung erfolgt zu einem festen Stichtag per Funk. Der Wert auf Ihrem Gerät kann daher zu einem späteren Zeitpunkt höher sein.
  • Funkauslesezeiten: Die Funkmodule senden zu festgelegten Zeitpunkten. Der angezeigte Wert auf dem Gerät kann von dem letzten übermittelten Funkwert abweichen.
  • Individuelle Umrechnungsfaktoren: Jeder Heizkostenverteiler besitzt einen eigenen, gerätespezifischen Umrechnungsfaktor, der bei der Abrechnung berücksichtigt wird. Dadurch unterscheiden sich die Abrechnungswerte systembedingt von den reinen Anzeigeeinheiten auf dem Gerät.

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