Das Jahr 2024 bringt für die deutschen Haushalte wieder zahlreiche Neuerungen mit sich, die insbesondere Haus- und Wohnungsbesitzer betreffen. Der Jahreswechsel ist traditionell der Zeitpunkt, zu dem neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, die das alltägliche Leben beeinflussen können. Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr Änderungen im Bereich der Heizungssysteme und der Rauchwarnmelder. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Das Jahr 2024 markiert den Start des überarbeiteten Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), das bedeutende Neuerungen für Hausbesitzer mit sich bringt. Laut einer Mitteilung der Bundesregierung müssen neue Heizsysteme ab sofort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung zielt darauf ab, den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizlösungen zu fördern und gilt ausschließlich für den Einbau neuer Heizungsanlagen. Für bestehende Systeme gibt es keine unmittelbare Austauschpflicht. Dennoch ist zu beachten, dass der Betrieb alter Öl- und Gasheizungen nur noch bis zum Ende des Jahres 2044 gestattet ist.
Die Regelungen rund um Rauchwarnmelder erfahren ebenfalls eine Aktualisierung. Während die Installation von Rauchmeldern in Neubauten sowie in Bestandsgebäuden in den meisten Bundesländern bereits verpflichtend ist, gab es für Sachsen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023. Ab 2024 müssen nun auch in Sachsen alle Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Besitzer von Immobilien, die bisher keine Rauchmelder installiert haben, sollten daher schnellstmöglich handeln.
In den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg steht zudem ein großflächiger Austausch von Rauchwarnmeldern an. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen viele Geräte ersetzt werden, da ihre maximal zulässige Betriebsdauer laut DIN 14676-1 dann abgelaufen ist. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die neuen Rauchwarnmelder spezifische Kriterien erfüllen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Heizung und Rauchwarnmelder? Dann klicken Sie hier und stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir beraten Sie gerne kostenfrei.